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Einschreiben mit Rückantwort
An die
Deutsche Bundespost
Fernmeldeamt Heidelberg
Anmeldestelle für
Fernmeldeeinrichtungen
Postfach 10 73 00
6900 Heidelberg
15.
6. 1984
Bezug: Ihre Schreiben vom 7.9.1983
sowie vom 1.6.1984
Ihr Zeichen: Am-S 1
Für
freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos.
Cicero
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ihre
beiden Briefe vom 7.9.1983 und vom 1.6.1984 haben wir erhalten. In Ihrem
letzten Brief teilen Sie uns mit, daß Sie uns in Ihrem vorigen
Schreiben gebeten hätten, die rechtliche Existenz unserer
Stiftung durch die Vorlage der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg
nachzu- weisen.
Wir hatten Ihnen bislang nicht geantwortet, da wir erst einmal feststellen
wollten, was hinter Ihren Bemühungen stecken könnte.
Nun
schreiben Sie uns in Ihrem letzten Brief:
Durch das Fehlen dieser Voraussetzung, welche Sie offensichtlich
nicht erbringen können, lehnen wir die Teilnehmerverhältnisse
über Fernmeldeeinrichtungen unter ,Deutsche Kulturstiftung
ab.
Es
steht Ihnen frei, Anträge unter dem Namen einer natürlichen
Person Ihres Haus es zu stellen.
In
Ihrem ersten Brief vom 7.9.1983 bitten Sie uns noch um Stellungnahme,
ob wir uns als nichtrechtsfähigen Verein betrachten lassen wollen,
und erklären dann weiter:
Nichtzutreffendenfalls
wäre das Teilnehmerverhältnis unter dem Namen einer natürlichen
Person Ihres Hauses zu führen.
Von
der Form des nichtrechtsfähigen Vereins sprechen Sie
in Ihrem letzten Schreiben vom 1.6.1984 überhaupt nicht mehr
obwohl aus den Unterlagen, die Sie von uns hatten (Gründungsprotokoll,
Protokoll der Mitgliederversam- mlung, Satzung), eindeutig hervorgeht,
daß es sich hier um einen nichteingetragenen Verein mit dem Namen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG handelt.
Ihre Frage, um welche Art Körperschaft es sich bei der DEUTSCHEN
KULTURSTIFTUNG handelt nämlich um einen nichtrechtsfähigen
Verein , war also durch die Ihnen vorliegenden Dokumente
schon vor Ihrem ersten Brief eindeutig beantwortet.
Diese
Vorgabe einer Frage, deren korrekte Antwort Ihnen aufgrund
der Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen ja bereits bekannt
war, erweckte in uns den Gedanken, daß etwas anderes hinter Ihren
Schreiben stecken muß als der lautere Wunsch, zu erfahren, ob
es sich bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG um eine vom Land Baden-Württemberg
anerkannte Stiftung als einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts handelt oder um einen nichteingetragenen Verein. |