Sehr
geehrter Herr K
in
der Anlage senden wir Ihnen einen Schriftwechsel mit dem Finanzamt Kassel-Goethestraße.
Herr
Schmidt vom FA Kassel fordert von uns Kassenbericht und Steuererklärungen,
die ihm, da er vom Heidelberger Finanzamt alle Unterlagen erhalten hat,
vorliegen müssen oder für die er nicht zuständig ist.
Bei
einem Gespräch in seinem Büro sagte er uns, daß er die
Akten nur quergelesen habe.
In
diesen Unterlagen sind die Kassenberichte von 1982 bis April
1985 vorhanden sowie die Steuererklärung von 1984, vom
FA Heidelberg ausgefüllt
mit O,- DM, gegen die wir damals wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Sprungklage erhoben haben.
Für
Kassenbericht und Steuererklärungen der Partei das betrifft
die Zeit ab 1. Mai 1985 sind die Finanzämter nicht zuständig,
da Parteien laut § 23 PartG nur dem Bundestags- präsidenten
gegenüber rechenschaftspflichtig sind und gemäß §
5 Abs. 1 Nr. 7 KStG und § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Steuerpflicht
befreit sind.
Ich
rufe Sie in den nächsten Tagen an.
Mit
freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
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